Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die das pastorale Leben einer Pfarrei betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. Dabei übernehmen die Gewählten in besonderer Weise Verantwortung für das Ganze der Pfarrgemeinde: Sie beraten in pastoralen Fragen, führen die vielfältigen Dienste der Einzelnen wie auch der Gruppen zusammen und entdecken und fördern die verschiedenen Charismen, die bei den Gläubigen vorhanden sind. Auch fragen sie nach den aktuellen Herausforderungen für die Pfarrgemeinde in der Gesellschaft.
In jeder Pfarrei des Bistums Regensburg wurde - wie in allen anderen bayerischen Bistümern - am 16.02.2014 ein Pfarrgemeinderat gewählt. In Pfarreiengemeinschaften wird in der Regel ein Gesamtpfarrgemeinderat gewählt. Aus pastoralen Gründen sind Ausnahmen möglich. In Exposituren und ähnlichen abgegrenzten Gebietsteilen wird kein eigener Pfarrgemeinderat gewählt, da der Pfarrgemeinderat immer die gesamte Pfarrei im Blick haben muss. Für Exposituren können aber aus dem Pfarrgemeinderat heraus Sachausschüsse gebildet werden, die sich mit diesem Bereich beschäftigen.
Mitglieder des Pfarrgemeinderates (v.l.): Petra Niedermeier, Christine Caspar, Annemarie Kund, Roland Bauer, Renate Höckmeier, Robert Huber
nicht auf dem Bild: Anita Bauer